Gebühren und Preise

Egal ob Sie eine neue Gebührenmarke benötigen, einen AWRM-Abfallsack kaufen möchten oder Ihren Abfall bei unseren Entsorgungszentren abgeben wollen: Auf dieser Seite finden Sie alle Gebühren und Preise der AWRM. Diese sind grundsätzlich gegliedert in die Bereiche Müll abholen lassen und Müll selbst anliefern.

Abholen lassen

Die Entsorgungsgebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Leerungsgebühr für Rest- und Biomülltonnen zusammen. Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und wird per Gebührenbescheid angefordert. Dieser wird jeweils Anfang Februar versendet. Die Leerungsgebühr begleichen Sie mittels Jahresgebührenmarken, die Sie kaufen und auf den Tonnendeckel kleben.

Gebühren für die Leerung der Restmülltonnen/-container und Biotonnen

Haushalte

Jahresgrundgebühr 2024

1-Personenhaushalt 81 €
2- und 3-Personenhaushalt 89 €
4- und Mehrpersonenhaushalt 92 €

 

Gebührenmarken 2024

Restmüllmarke
60 Liter 2-wöchentlich 47 € 4-wöchentlich 23 €
80 Liter 2-wöchentlich 62 € 4-wöchentlich 31 €
120 Liter 2-wöchentlich 93 €    
240 Liter 2-wöchentlich 186 €    

 

Biomüllmarke
80 Liter 26 €
120 Liter 39 €
240 Liter 78 €

 

Biotonnen-Banderolen

Zur Leerung falsch befüllter Biotonnen bei der Restmüllabfuhr. Wenn Ihre Biotonne aufgrund von Störstoffen nicht geleert wurde, können Sie die Biotonne mit einer Biotonnen-Banderole versehen und mit dem nächsten Restmüll abholen lassen.

Biotonnenbanderole
80 Liter 10 €
120 Liter 14 €
240 Liter 25 €


(für falsch befüllte Biotonnen, Leerung bei der Restmüllabfuhr)

Gebührenrechner. Wissen, was wieviel kostet

Duales System? Jahresgrundgebühr? Gebührenmarke? Personen & Tonnen? Wenn Sie jetzt Fragezeichen in den Augen haben, was Sie das am Ende des Jahres summa summarum kostet, dann können wir Helfen: mit unserem Gebührenrechner.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

Für WEGs, die über Restmüllcontainer entsorgen gelten folgende Gebühren. Die Gebühren für Restmüll- und Biomüllmarken bei Entsorgung über Tonnen finden Sie im oberen Abschnitt „Haushalte“.

Jahresgrundgebühr 2024

1-Personenhaushalt 81 €
2- und 3-Personenhaushalt 89 €
4- und Mehrpersonenhaushalt 92 €

 

Containergebühren 2024

Restmüllcontainer
770 Liter 2-wöchentlich 597 € wöchentlich 1.194 €
1.100 Liter 2-wöchentlich 853 € wöchentlich 1.705 €

 

Gewerbetreibende

Entsorgung über Mülltonnen

Jahresgrundgebühr 2024 92 €

Gebührenmarken 2024

Restmüllmarke
60 Liter 2-wöchentlich 47 € 4-wöchentlich 23 €
80 Liter 2-wöchentlich 62 € 4-wöchentlich 31 €
120 Liter 2-wöchentlich 93 €    
240 Liter 2-wöchentlich 186 €    

 

Stellen Gewerbetreibende mehr als 240 Liter Gesamtvolumen an Müll in Restmülltonnen bereit, ist eine zusätzliche Behältergebühr zu zahlen. Diese Gebühr wird per Gebührenbescheid angefordert und beträgt pro Jahr:

         
60 Liter 2-wöchentlich 21 € 4-wöchentlich 10 €
80 Liter 2-wöchentlich 28 € 4-wöchentlich 14 €
120 Liter 2-wöchentlich 41 €    
240 Liter 2-wöchentlich 83 €    

Entsorgung über Container

Regelmäßige Leerungen, Gebühren 2023
770 Liter 2-wöchentlich 808 € wöchentlich 1.616 €
1.100 Liter 2-wöchentlich 1.154 € wöchentlich 2.309 €

Entsorgung über Container

Regelmäßige Leerungen, Gebühren 2024
770 Liter 2-wöchentlich 862 € wöchentlich 1.725 €
1.100 Liter 2-wöchentlich 1.232 € wöchentlich 2.464 €
Leerung auf Abruf, Gebühren 2024
770 Liter 33 €
1.100 Liter 47 €
2.500 Liter 108 €
4.500 Liter 194 €

Bitte beachten Sie:
Pro Kalendervierteljahr wird mindestens eine Abrufleerung berechnet – unabhängig davon, ob eine Leerung angefordert wurde.

Hinweis zur Biomüllentsorgung von Gewerbetreibenden:
Die Teilnahme an der getrennten Biomüllsammlung ist dann möglich, wenn Art und Menge der in Haushalten anfallenden Bioabfällen entsprechen. Die Gebühren für Biomüllmarken bei Teilnahme an der Biomüllsammlung finden Sie im oberen Abschnitt „Haushalte“.

Gebühren für Sonderabholungen 2024

Sperrmüll
regulär 22 € express 44 €

 

Elektroaltgeräte/Metallschrott
regulär gebührenfrei express 44 €

 

Weitere Informationen zu den Sonderabholungen wie Sperrmüll und Elektroaltgeräte/Metallschrott.

AWRM-Müllsäcke. Wenn’s mal etwas mehr ist.

Für gelegentliche Mehrmengen an Rest- oder Biomüll. Die Säcke können am jeweiligen Leerungstag der entsprechenden Tonne einfach neben die Rest- oder Biotonne gestellt werden.

Müllsäcke, Gebühren 2024
35 Liter Restmüllsäcke 2,20 €
70 Liter Restmüllsäcke 4,40 €
90 Liter Biomüllsäcke 2,80 €

Selbst anliefern

Anlieferung auf den Entsorgungszentren

Pauschalen / Stückpreise 2024

 
Abfälle, gemischt bis maximal 100 kg 22 €
Abfälle, gemischt bis maximal 200 kg 44 €
Mineralische Abfälle wie Erdaushub, Bauschutt, Waschbecken, Tongefäße etc. bis maximal 100 kg 5 €
Mineralische Abfälle wie Erdaushub, Bauschutt, Waschbecken, Tongefäße etc. bis maximal 200 kg 10 €
Reifen ohne Felgen (Es werden maximal 4 Reifen angenommen)  
PKW-/Motorrad-Reifen 2,50 € / Stück
LKW-Reifen 13 € / Stück

Reifen mit mehr als 1,40 m Durchmesser
(Abgabe nur am Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach)

23 € / Stück

 

Verwiegungen

Werden Mengen über 200 kg angeliefert, wird das Fahrzeug verwogen. Die Abrechnung erfolgt in Wiegeschritten von 20 kg.

Bitte beachten Sie:
Werden gleichzeitig verschiedene Abfallarten angeliefert, wird die Gebühr nach der teuersten Abfallart berechnet.

Gebühren 2024

Bauschutt, Straßenaufbruch, Altholz, Wurzelstöcke 38 € / Tonne
Festgebundene Asbestabfälle 263 € / Tonne
Dämmmaterial (wie Glas- und Steinwolle) 558 € / Tonne
Fenster, Holz aus Außenanlagen 375 € / Tonne
Haus-/ Sperrmüll, Gewerbe-/ Baustellenabfälle bei Anlieferung auf den Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis 375 € / Tonne
Haus-/ Sperrmüll, Gewerbe-/ Baustellenabfälle bei Anlieferung im Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster 362 € / Tonne

 

Grüngutanlieferung

Von Privathaushalten auf den Entsorgungszentren

   
Grüngut Privatanlieferung bis 2 m3 2024: gebührenfrei
Grüngut Privatanlieferung über 2 m3 2024: 70 € / Tonne

 

von Privathaushalten auf den Grüngutplätzen

 
Grüngut Privatanlieferung bis 2 m3 gebührenfrei
Grüngut Privatanlieferung über 2 m3 4,50 € / m3

 

Von Gewerbetreibenden auf den Entsorgungszentren

   
Grüngut gewerbliche Anlieferung, holzig 2024: 50 € / Tonne
Grüngut gewerbliche Anlieferung, krautig 2024: 55 € / Tonne
Grüngut gewerbliche Anlieferung, Gras und Laub 2024: 70 € / Tonne

Preise für gewerbliche Anlieferung zzgl. derzeit gültiger MwSt.

Abholung von AWRM-Biokompost

 
Lose Ware aus den Entsorgungszentren Backnang-Steinbach und Kaisersbach gebührenfrei
40-Liter-Säcke aus den Entsorgungszentren Backnang-Steinbach, Kaisersbach Schorndorf und Winnenden 3,50 € / Sack

 

Anlieferung auf der Erddeponie / DK-II Backnang-Steinbach

Die Gebühren und Vorgaben für Anlieferungen im Bereich der Erddeponie / DK-II Deponie Backnang-Steinbach finden Sie hier.

Gebühren 2024 | 2025

Eine Erhöhung der Müllgebühren - für niemanden erfreulich, aber für die Jahre 2024 | 2025 leider notwendig. Gebühren sind grundsätzlich so zu kalkulieren sind, dass es zu keiner Unterdeckung kommt. Das heißt, steigende Ausgaben in der Abfallwirtschaft führen zu steigenden Gebühren.

Im Folgenden haben wir für Sie die häufigsten Fragen zum Thema Gebührenerhöhung zusammengestellt.

Warum steigen die Abfallgebühren im Rems-Murr-Kreis?

  • Schon im laufenden Jahr 2023 sind die Kosten für den Transport der Abfälle um rund 10% gestiegen. Für die kommenden Jahre wird mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet. Grund hierfür sind insbesondere stark gestiegene Treibstoffpreise sowie Instandhaltungs- und Personalkosten in der Logistikbranche.
  • Ab 2024 wird eine CO2-Abgabe für die Müllverbrennung fällig. Dies ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, welches im Rahmen des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung beschlossen wurde.
  • Auch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst haben zu erheblichen Kostensteigerungen geführt.

Was passiert eigentlich mit den Gewinnen der AWRM?

Überschüsse aus den Abfallgebühren müssen stets im Rahmen der Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten fünf Jahre an die Bürger zurückfließen. Eine entsprechende Rücklagenbildung ist nicht zulässig. Die AWRM wird hierzu regelmäßig von externer Stelle geprüft.

Muss ich mit meinen Gebühren die Investitionen der AWRM in Neubauten auf den Entsorgungseinrichtungen bezahlen?

Ja. Jedoch sind die Investitionen in die beiden geplanten neuen Entsorgungszentren Backnang-Steinbach und Winnenden sowie in die Wertstoffhöfe Winterbach und Welzheim nicht die Ursache für die Kostensteigerungen in 2024 und 2025. (Gründe sind weiter oben bereits aufgeführt).

Investitionen in Annahmestellen bieten Vorteile für alle Bürgerinnen und Bürger. So wird die Abgabe von Wertstoffen durch ein breiteres Annahmespektrum und erweiterte Öffnungszeiten (u.a. an den neuen Wertstoffhöfen bis 19 Uhr) deutlich bequemer. Je mehr Wertstoffe wir gemeinsam im Kreis sammeln, desto mehr kann der Gebührenhaushalt, z.B. durch weniger Abfall in den Restmülltonnen oder auch mehr Verwertungserlösen bei den Wertstoffen entlastet werden.

Warum muss ich neben der Gebührenmarke auch noch eine Grundgebühr bezahlen und was ist in der Grundgebühr eigentlich enthalten?

Durch die jährliche Grundgebühr sind folgende Leistungen abgedeckt:

  • Gebührenfreie Abholung von Elektroaltgeräten und Metallschrott
  • Nutzung der AWRM-Entsorgungseinrichtungen
  • Gebührenfreie Nutzung von vier Annahmestellen für Problemmüll, 12 Wertstoffhöfen und 19 Grüngutplätzen
  • Gebührenfreie Nutzung der Depotcontainer für Altglas und Altpapier
  • Gebührenfreie Anlieferung am Umweltmobil, kreisweite Touren 3 x im Jahr
  • Sonderabholungen (Grüngut, Christbäume)
  • Nutzung von Papiertonnen am Haus ohne zusätzliche Kosten
  • Subventionierte Sperrmüllentsorgung (die zu zahlende Gebühr deckt nicht die tatsächlichen Kosten)
  • Abfallberatung

Steigen die Gebühren im Jahr 2025 nochmal?

Nein. Die Gebühren werden jeweils für zwei Jahre kalkuliert, so dass sich die Preise von 2024 auf 2025 nicht ändern werden.

Mir sind die Gebühren zu teuer. Was kann ich tun?

Die Entsorgungsgebühren im Rems-Murr-Kreis sind so kalkuliert, dass diejenigen, die wenig Müll produzieren auch weniger zahlen. Viele gut erhaltene Dinge müssen nicht unbedingt entsorgt werden, sondern können z.B. über die AWRM-Fundgrube, einen Warentauschtag oder Gebrauchtwarenkaufhäuser weitergegeben werden. Mit dem richtigen Mülltrennverhalten lassen sich Abfälle im Restmüll reduzieren. So können Sie vielleicht auf eine günstigere Gebührenmarke umsteigen und tun gleichzeitig noch etwas für die Umwelt. Empfänger von Bürgergeld können die Erstattung von Müllgebühren beim Jobcenter oder dem Sozialamt beantragen.

Wie stark sind die Gebühren seit 2005 gestiegen?

Wären die Abfallgebühren im Rems-Murr-Kreis seit 2005 entsprechend der Inflationsrate gestiegen, müssten die Bürgerinnen und Bürger mit knapp 192 Euro rund 40 % mehr für ihre Abfallentsorgung bezahlen.
Tatsächlich bezahlt man im Rems-Murr-Kreis für seine Abfallentsorgung in den Jahren 2024|2025 20,4 % mehr als vor 19 Jahren.

 

 

Wie liegt der Rems-Murr-Kreis im Vergleich zu anderen Landkreisen?

Die Gebühren im Rems-Murr-Kreis liegen nach wie vor deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 180,21 Euro (für 2023!). Bei einem Vergleich sollten jedoch nicht nur die Gebühr, sondern auch die enthaltenen Leistungen verglichen werden. So sind im Rems-Murr-Kreis teilweise Leistungen gebührenfrei, für die in anderen Landkreisen Gebühren zu entrichten sind.

Abwicklung und Reklamation

Sie haben versehentlich die falsche Müllmarke gekauft oder auf den falschen Behälter geklebt? Der Sperrmüll ist bereits weg, obwohl eine Anforderungskarte gekauft wurde? Nicht immer läuft alles nach Plan. Das ist aber kein Problem: Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Reklamation, Rückerstattung und Co.

Alle Informationen zu Ihrer Tonne – von der Bestellung über den Umtausch bis zur Rückgabe – finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
In allen Fällen muss die Abwicklung auf dem Postweg erfolgen, da wir von Ihnen zur Bearbeitung die jeweiligen Originale benötigen.

Falsche oder zu viele Gebührenmarken gekauft?

Wenn Sie eine falsche oder versehentlich zu viele Gebührenmarken gekauft haben, schicken Sie uns bitte zur Gebührenerstattung Folgendes zu:

  • Antrag auf Erstattung
  • Falsch oder zu viel gekaufte Gebührenmarken. Wenn Sie die Marke bereits aufgeklebt haben, schicken Sie uns die von der Tonne entfernten Markenreste.
  • Quittungsabschnitt der Marke im Original

Wir überweisen Ihnen dann den zu viel gezahlten Betrag auf das angegebene Bankkonto.

Gebührenmarke auf die falsche Tonne geklebt?

Wenn Sie eine Gebührenmarke falsch aufgeklebt haben und Ersatz benötigen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigten wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Den Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Falsch aufgeklebte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original

Behältergröße oder Leerungsrhythmus geändert?

Wenn Sie im laufenden Jahr eine andere Behältergröße gewählt oder den Leerungsrhythmus Ihrer Restmülltonne geändert haben, erstatten wir Ihnen evtl. zu viel gezahlte Gebühren zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der bisher verwendeten Marke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Marke im Original

Den Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück

Neu im Rems-Murr-Kreis?

Sind Sie im laufenden Jahr in den Rems-Murr-Kreis gezogen und haben für benötigte Gebührenmarken den vollen Preis gezahlt? Dann erstatten wir Ihnen natürlich den Betrag für die Monate zurück, in denen Sie noch nicht im Kreis wohnhaft waren. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Den Quittungsabschnitt der Gebührenmarken senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Sie haben einen eigenen Hausstand im Rems-Murr-Kreis gegründet?

Sind Sie im laufenden Jahr aus einem bestehenden Haushalt ausgezogen, um einen eigenen Hausstand zu gründen und haben für benötigte Gebührenmarken schon den vollen Jahrespreis gezahlt? Dann erstatten wir Ihnen den Betrag für die Zeit zurück, in der Sie noch keinen eigenen Hausstand hatten. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Den Quittungsabschnitt der Gebührenmarken senden wir Ihnen nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

Sie verlassen den Rems-Murr-Kreis oder wollen Mülltonnen zurückgeben?

Wenn Sie im laufenden Jahr aus dem Rems-Murr-Kreis wegziehen oder nicht mehr benötigte Mülltonnen zurückgeben, können Sie sich für den Rest des Jahres Gebühren anteilig zurückerstatten lassen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarken, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarken im Original

Gewerbe abgemeldet?

Wenn Sie im laufenden Jahr Ihr Gewerbe abmelden, erstatten wir Ihnen zuviel bezahlte Gebühren zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erstattung
  • Gewerbeabmeldung
  • Bisher genutzte Gebührenmarken, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarken im Original

Sie haben Anforderungskarten für die (Express-) Abholung von Sperrmüll oder Metallschrott gekauft oder Biotonnenbanderolen erworben?

Sie wollten Sperrmüll, Metallschrott oder Elektroaltgeräte abholen lassen, konnten das Material aber anderweitig entsorgen? Dann erstatten wir Ihnen die Gebühren für nicht benötigte Karten natürlich zurück. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Die gleichen Vorgaben gelten für die Erstattung von zu viel gekauften Biotonnenbanderolen.

Mülltonne beschädigt?

Wenn Ihre Restmüll- oder Biotonne beschädigt wurde und nicht mehr zur Leerung genutzt werden kann, benötigen Sie eine neue Tonne und dazu eine neue Gebührenmarke.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole beschädigt?

Um an eine neue Gebührenmarke ober Banderole zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Bisher genutzte Gebührenmarke, auch in Teilstücken bzw. Reste der Biotonnenbanderole
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

Mülltonne gestohlen?

Wenn Ihre Restmüll- oder Biotonne gestohlen wurde, benötigen Sie eine neue Tonne und dazu eine neue Gebührenmarke.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen sich eine neue Gebührenmarke und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Gebührenmarke wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke/n im Original

Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole gestohlen?

Wenn die Gebührenmarke Ihrer Restmüll- oder Biotonne oder eine Biotonnenbanderole gestohlen wurde, benötigen Sie eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole.

Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:

1. Sie kaufen eine neue Gebührenmarke oder Biotonnenbanderole und beantragen die Erstattung der Gebühren bei der AWRM. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original
  • Quittungsabschnitt der neu gekauften Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

Bitte beachten Sie:
Der Quittungsabschnitt der neuen Marke bzw. Banderole wird Ihnen nach Antragsbearbeitung wieder zurückgesendet.

2. Sie beantragen einen Ersatz und bekommen von der AWRM eine neue Gebührenmarke bzw. Banderole zugesendet. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ersatz/Erstattung
  • Diebstahlsanzeige oder Bestätigung der Polizeidienststelle auf der Rückseite des o.g. Antrags
  • Quittungsabschnitt der Gebührenmarke bzw. Biotonnenbanderole im Original

 

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Mo – Mi 08:30 – 12:00, 13:30 – 16:00 Uhr
Do 08:30 – 12:00, 13:30 – 18:00 Uhr
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